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KANZLEIGRÜNDER-PAKET

Mehr Starthilfe!
Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung

Für Kanzleigründer bietet RA-MICRO befristet auf die ersten zwei Jahre nach Zulassung eine praktische Starthilfe für die ersten beiden Arbeitsplätze in der Kanzlei. Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung beinhaltet Sonderkonditionen für die RA-MICRO Kanzleisoftware und für eine Aufnahme in den Deutschen Anwaltssuchdienst DASD. Es gelten folgende Regelungen:

  • Während der ersten 12 Kalendermonate nach Vertragsabschluss nutzen Sie die Software KOSTENLOS.
  • Im 13. Kalendermonat zahlen Sie 50 % der vereinbarten E-F-S Pauschale und 50 % des DASD-Entgeltes.
  • Im 25. Kalendermonat zahlen Sie die vereinbarte E-F-S Pauschale und das DASD-Entgelt in voller Höhe.
  • Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und kann mit einem RA-MICRO Vertragshändler vereinbart werden.
  • Für den erfolgreichen Kanzleistart stehen Ihnen im RA-MICRO E-TV Archiv eine Reihe von E-TV Aufzeichnungen zu den einzelnen Programmmodulen kostenlos zur Verfügung.

JA, ICH MÖCHTE

Die RA-MICRO E-F-S Kanzleigründer-Finanzierung

Mehr Informationen zur Kanzleirationalisierung mit RA-MICRO.

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Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Infoline 0800 / 726 42 76 zur Seite.